Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Patent- und Rechtsanwälte Diehl & Partner München
Unternehmen
1972 legte Dr. Hermann O. Th. Diehl mit einem damals vornehmlich deutschsprachigen Mandantenstock den Grundstein für die Patentanwaltskanzlei Diehl & Partner, die sich seither eines stetigen Wachstums erfreuen darf. Unter Berücksichtigung der steigenden Bedeutung von gewerblichen Schutzrechten in der freien Marktwirtschaft und auch des monetären Wertes von Patenten und Marken ist es uns ein vorrangiges Anliegen, beste Qualität zu erschwinglichen Preisen anzubieten.
Wir sind der Meinung, dass an der Durchsetzbarkeit die Qualität eines gewerblichen Schutzrechtes gemessen werden kann. Diehl & Partner sind seit jeher bemüht, für seine Klientel hochwertige Schutzrechte auszuarbeiten, was auch dazu geführt hat, dass mehrere Entscheidungen vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof erwirkt werden konnten, die das Patentwesen nachhaltig beeinflusst haben.
Aufgrund der steigenden Reputation von Diehl & Partner war und ist die Patentanwaltskanzlei in wichtige Verletzungsfälle in Deutschland und Europa involviert. Mittlerweile stammt ein solider Anteil der Anmeldungen von ausländischen Mandanten, weshalb die Patentanwaltskanzlei um eine Abteilung erweitert wurde, in der auch ausländische Mitarbeiter mit der Muttersprache Englisch arbeiten. Nicht nur in diesem Bereich setzt Diehl & Partner auf Qualität. So zeichnen sich auch die Patentanwälte von Diehl & Partner persönlich verantwortlich für jedes von ihnen betreute Schutzrecht.
