Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Vorsicht Abmahnung! Neuregelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen!
geltend ab dem 4. August 2009
Onlinehändler, die auch Dienstleistungen anbieten, müssen aufgrund der Neuregelung ihre aktuell geltende Widerrufsbelehrung sowie Ihre Bestellabläufe schnellstmöglich anpassen.
Eine ausdrückliche Zustimmung zum Beispiel zur Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist durch den Kunden und damit zum Erlöschen des Widerrufsrechts ist nicht mehr möglich, denn das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung gemäß des neuen § 123d Absatz 3 BGB erst dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Verkündet im im Bundesgesetzblatt 2009 Teil I, Nr. 49, S. 2413 ff.
