Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens in Markensachen ist in Österreich ab dem 1. Juli 2010 möglich
Das österreichische Markenschutzgesetz (§§ 29a bis 29c) führt zum 1. Juli 2010 ein Widerspruchsverfahren ein, welches als rasches und kostengünstiges Verfahren vor allem die Rechte der Inhaber eingetragener Marken stärken und deren Durchsetzung erleichtern soll. Innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Marke im Österreichischen Markenanzeiger bzw. im Veröffentlichungsblatt der WIPO kann beim Österreichischen Patent- und Markenamt Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch kann allerdings erst gegen Marken erhoben werden, deren Veröffentlichung nach dem 1. Juli 2010 erfolgt ist.
