Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Beitritt Deutschlands zur Genfer Akte 1999 des Haager Musterabkommens
Die Bundesrepublik Deutschland hat ihren Beitritt zur Genfer Fassung 1999 des Haager Musterabkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle am 13. November 2009 beurkundet. Die maximale Schutzdauer für ein internationales Muster/Design beträgt 25 Jahre.
Deutschlands Beitritt, der am 13. Februar 2010 in Kraft tritt, erhöht die Zahl der Mitgliedsstaaten auf 37, die gesamte Anzahl an Mitgliedsstaaten zum Haager Musterabkommen beträgt weiterhin 56.
Das Haager System ermöglicht Inhabern gewerblicher Muster und Modelle (Designs) ihre Geschmacksmuster in mehreren Ländern oder Zuständigkeiten zu schützen, indem eine einzige Anmeldung bei der WIPO eingereicht wird (einheitliches Anmeldeverfahren für ein Bündel von Rechten).
