Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Beitritt Albaniens (AL) zum EPÜ
Albanien hat seinen Beitritt zum EPÜ am 11. Februar 2010 mit Wirkung zum 1. Mai 2010 beurkundet.
Da Albanien nun Mitglied des EPÜ ist, ist mit jeder internationalen Anmeldung, die am 1. Mai 2010 oder später eingereicht wird, auch die Bestimmung Albaniens zur Erlangung eines europäischen Patents automatisch erwirkt.
Die Europäische Patentorganisation umfaßt nun 37 Vertragsstaaten.
