Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Bundespatentgericht in der Schweiz
Am 1. Januar 2011 soll in der Schweiz ein Bundespatentgericht mit dem Inkrafttreten der neuen schweizerischen Zivilprozessordnung tätig werden. Institutionelle und organisatorische Bestimmungen des neuen Patentgerichtsgesetzes werden am 1. März 2010 in Kraft gesetzt. In der ersten Jahreshälfte 2010 wird die Wahl der Richterinnen und Richter durchgeführt.
Das Bundespatentgericht soll die kantonalen Gerichte bei Streitigkeiten über Patente ablösen und einen effizienten Rechtsschutz für Erfindungen gewährleisten.
