Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
PCT Gebühren - Festsetzen neuer Äquivalenzbeträge
Das Internationale Büro hat mit Wirkung zum 1. Januar 2010 die Äquivalenzbeträge in Euro geändert, wie folgt gelten ab diesem Zeitpunkt folgende neue Gebühren:
Internationale Anmeldungsgebühr: 878,00 €
Ermäßigungen (gemäß Gebührenverzeichnis, Punkt 4):
- Elektronische Einreichung (wenn der Antrag zeichencodiert ist) 132,00 €
- Elektronische Einreichung (zeichencodiert) 198,00 €
Bearbeitungsgebühr: 132,00 €
Alle weiteren Gebühren bleiben unverändert.
