News

10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation

Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.

Leahy-Smith America Invents Act

US-Präsident Barack Obama hat den Leahy-Smith America Invents Act am 16. September 2011 unterzeichnet. Damit wird nun die seit langem diskutierte Änderung des US-Patentrechts umgesetzt. Viele Änderungen werden erst 2012/2013 in Kraft treten, etwa wird das auch bisher vor allem in den USA angewandte "first-to-invent" Prinzip durch das weltweit dominierende "first-to-file" Prinzip ersetzt werden.

10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation

Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.

Leahy-Smith America Invents Act

US-Präsident Barack Obama hat den Leahy-Smith America Invents Act am 16. September 2011 unterzeichnet. Damit wird nun die seit langem diskutierte Änderung des US-Patentrechts umgesetzt. Viele Änderungen werden erst 2012/2013 in Kraft treten, etwa wird das auch bisher vor allem in den USA angewandte "first-to-invent" Prinzip durch das weltweit dominierende "first-to-file" Prinzip ersetzt werden.

New EPO Jurisdiction re Second Medical Use Claims

The Enlarged Board of Appeal (EBA) of the European Patent Office EPO recently decided (G 2/08) on the conditions under which substances and compositions known as such are patentable if claimed for use in a novel and inventive medical treatment.

ElSA - die Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte beim DPMA

Die ab dem 1. Juni 2011 geplante Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte (ElSA) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) läuft auf Hochtouren und steht kurz vor dem Abschluss. Die Akten für Patente und Gebrauchsmuster sollen vollständig elektronisch geführt werden, von der Anmeldung bis zur Erteilung.

Praxisänderung des DPMA bei der Ausstellung von Prioritätsbelegen

Gemäß Mitteilung der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vom 28. April 2011 werden ab 1. Juni 2011 bei Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift der Voranmeldung die derzeit zusätzlich erhobenen Auslagen für die Anfertigung von Kopien entfallen.

Anpassung der Markenrichtlinien in der Schweiz

Im Hinblick auf die neueste Rechtsprechung hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum seine Richtlinien im Markenrecht zum 1. Januar 2011 angepasst. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf den weitgehenden Wegfall des Unterschriftserfordernisses sowie die Einführung der rechtsverbindlichen elektronischen Eingabe per E-Mail gelegt.

Erweiterung des Umfangs der im Europäischen Patentregister gemachten Angaben

Gemäß Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 9. Dezember 2010 werden die Angaben im Europäischen Patentregister und im online verfügbaren Register Plus um das Datum des ersten

Ausnahme von der Verpflichtung zur Einreichung von die Voranmeldung betreffenden Rechercheergebnissen (Regel 141 (2) EPÜ )

Gemäß Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 9. Dezember 2010 ist es nicht erforderlich, bei Einreichung einer europäischen Patentanmeldungen frühere Rechercheergebnisse zu einer

EPÜ-Änderungen ab 1. April 2010

Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat weitere Änderungen der Ausführungsordnung zum EPÜ beschlossen, die am 1. April 2010 in Kraft treten werden. Folgende wesentliche Neuerungen sind vorgesehen:

Beitritt Albaniens (AL) zum EPÜ

Albanien hat seinen Beitritt zum EPÜ am 11. Februar 2010 mit Wirkung zum 1. Mai 2010 beurkundet.

Da Albanien nun Mitglied des EPÜ ist, ist mit jeder internationalen Anmeldung, die am 1. Mai 2010 oder später eingereicht wird, auch die Bestimmung Albaniens zur Erlangung eines europäischen Patents automatisch erwirkt.

Die Europäische Patentorganisation umfaßt nun 37 Vertragsstaaten.

Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens in Markensachen ist in Österreich ab dem 1. Juli 2010 möglich

Das österreichische Markenschutzgesetz (§§ 29a bis 29c) führt zum 1. Juli 2010 ein Widerspruchsverfahren ein, welches als rasches und kostengünstiges Verfahren vor allem die Rechte der Inhaber eingetragener Marken stärken und deren Durchsetzung erleichtern soll. Innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Marke im Österreichischen Markenanzeiger bzw.

Beitritt Deutschlands zur Genfer Akte 1999 des Haager Musterabkommens

Die Bundesrepublik Deutschland hat ihren Beitritt zur Genfer Fassung 1999 des Haager Musterabkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle am 13. November 2009 beurkundet. Die maximale Schutzdauer für ein internationales Muster/Design beträgt 25 Jahre.

Zusammenarbeit zwischen der WIPO und dem HABM bei der Klassifizierung von Marken

Am 3. Dezember 2009 unterzeichneten während der in Wien stattfindenden europäischen Jahrestagung der INTA der Präsident des HABM (Amt der Europäischen Union für ie Eintragung von Marken und Geschmacksmustern) und der Generalsekretär der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) eine Kooperationsvereinbarung über die Klassifizierung von Marken.

PCT Gebühren - Festsetzen neuer Äquivalenzbeträge

Das Internationale Büro hat mit Wirkung zum 1. Januar 2010 die Äquivalenzbeträge in Euro geändert, wie folgt gelten ab diesem Zeitpunkt folgende neue Gebühren:

Internationale Anmeldungsgebühr: 878,00 €

Ermäßigungen (gemäß Gebührenverzeichnis, Punkt 4):

- Elektronische Einreichung (wenn der Antrag zeichencodiert ist) 132,00 €
- Elektronische Einreichung (zeichencodiert) 198,00 €

Bundespatentgericht in der Schweiz

Am 1. Januar 2011 soll in der Schweiz ein Bundespatentgericht mit dem Inkrafttreten der neuen schweizerischen Zivilprozessordnung tätig werden. Institutionelle und organisatorische Bestimmungen des neuen Patentgerichtsgesetzes werden am 1. März 2010 in Kraft gesetzt. In der ersten Jahreshälfte 2010 wird die Wahl der Richterinnen und Richter durchgeführt.

Beitritt Thailands zum PCT

Thailand hatte seinen Beitritt zum PCT im September 2009 mit Wirkung zum 24. Dezember 2009 beurkundet.

Da Thailand nun Mitglied des PCT ist, ist mit jeder internationalen Anmeldung, die am 24. Dezember 2009 oder später eingereicht wurde, die Bestimmung Thailands automatisch erwirkt.

Das PCT umfaßt derzeit 142 Vertragsstaaten.

Ein- und Zweibuchstabendomains sowie reine Zifferndomains in Deutschland (.de) zukünftig registrierbar

Das Deutsche Network Information Center (DENIC) erlaubt es, zukünftig ein- und zweistellige Second-Level-Domains registrieren zu lassen und schafft folglich Einschränkungen bei der Second-Level-Domainregistrierung weitgehend ab. Damit können zum Beispiel "ab.de" oder "z.de" registriert werden.

Registrierungen sollen bereits ab dem 23. Oktober 2009, 9 Uhr MESZ möglich sein, und die Registrierung verfährt gemäß dem bewährten Prinzip "First come, first serve".

Gesetz zur Patentrechtsmodernisierung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft

Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 ist am 04.08.2009 im  Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Nr. 50, 2521 verkündet worden.

Änderungen im Markenrecht

1. Erweiterung der Widerspruchsgründe

Israel tritt dem PMMA bei

Ab dem 1. September 2010 wird Israel der 85. Mitgliedsstaat des Madrider Systems zur Internationalen  Eintragung von Marken sein, nachdem das israelische Parlament das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) Anfang Juni ratifiziert hat.

Vorsicht Abmahnung! Neuregelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen!

geltend ab dem 4. August 2009

Onlinehändler, die auch Dienstleistungen anbieten, müssen aufgrund der Neuregelung ihre aktuell geltende Widerrufsbelehrung sowie Ihre Bestellabläufe schnellstmöglich anpassen.