Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Weitere Leistungen
Weitere Leistungen der Patentanwaltskanzlei Diehl & Partner liegen im Bereich
- » Betreuung und Überwachung von Schutzrechts-Portfolio, Due Diligence,
- » Durchführen von Patent- und Markenrecherchen sowie
- Firmennamenrecherchen
- » Lizenz- und Vertragsverhandlung,
- » Erstellen von Gutachten, und
- » Arbeitnehmererfindergesetz.
Da es sich bei der Materie des Gewerblichen Rechtsschutzes um eine fortwährenden Änderungen unterliegende weitegefächerte Materie handelt, ist es nicht möglich, sämtliche unserer Leistungen aufzuführen.
Der Kanzlei Diehl & Partner war und ist es stets ein Anliegen, ein umfassendes Leistungsangebot zu sichern und bereitzustellen als auch unseren Mandanten eine individuelle Beratung und Betreuung zukommenzu lassen. Gerne stehen wir für eine persönliche Beratung unter info@diehl-patent.de zur Verfügung.
