News

New EPO Jurisdiction re Second Medical Use Claims

The Enlarged Board of Appeal (EBA) of the European Patent Office EPO recently decided (G 2/08) on the conditions under which substances and compositions known as such are patentable if claimed for use in a novel and inventive medical treatment.

Israel tritt dem PMMA bei

Ab dem 1. September 2010 wird Israel der 85. Mitgliedsstaat des Madrider Systems zur Internationalen  Eintragung von Marken sein, nachdem das israelische Parlament das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) Anfang Juni ratifiziert hat.

Marke anmelden in München

Jede natürliche Person, juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft kann eine deutsche Marke anmelden. Wenn Sie eine deutsche Marke anmelden möchten, übernehmen wir für Sie gerne sämtliche Schritte, die für die Anmeldung Ihrer Marke notwendig sind. Ehe wir die Marke mit den notwendigen Formularen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München anmelden, beraten und erstellen wir für Sie ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches die Waren und Dienstleistungen nennt, die Ihre Marke kennzeichnen sollen und Sie den bestmöglichen Schutz erhalten.

Dies ist auf dem schriftlichen oder telefonischen Wege möglich, wir freuen uns aber auch über Ihren Besuch in unserem Büro in München oder kommen auf Wunsch zu Ihnen oder Ihrem Unternehmen. Ehe wir die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München anmelden, überprüfen wir auch gerne, ob die von Ihnen gewünschte Marke auch keine älteren Rechte verletzt, das heißt u.a. ob bereits ähnliche oder identische eingetragene Marken existieren. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt in München führt keine solche Recherche durch. Sind uns alle Angaben bekannt, u.a. wer meldet die Marke an, wie sieht die Marke aus, welche Art von Marke soll angemeldet werden und in welchen Klassen soll die Marke angemeldet werden, melden wir die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München an.

Wenn Sie eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden wollen, dürfen Sie auch nicht die Gebühren, die für die Anmeldung notwendig sind, außer Acht lassen. Mit der Anmeldegebühr in Höhe von 300,00 € sind drei Waren- und Dienstleistungsklassen abgedeckt. Wollen Sie Ihre Marke in vielen Klassen anmelden, erhebt das Deutsche Patent- und Markenamt in München für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100,00 €.

Ist Ihre Markenanmeldung eingereicht , so dauert es mehrere Monate bis Ihre Marke eingetragen wird. Sind Sie aber daran interessiert Ihre Marke rasch anmelden und eintragen zu lassen, so ist dies durch Stellen eines Antrages auf Beschleunigung und Zahlung einer entsprechenden Gebühr in Höhe von 200,00 € möglich.

Wenn Sie Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München anmelden und eintragen lassen, genießt Ihre Marke lediglich Schutz für Deutschland. Wollen Sie den Schutz für Ihre Marke auf die Europäische Union ausdehnen, so können Sie Ihre Marke beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern anmelden. Soll Ihre Marke in weit mehr Ländern Schutz genießen als nur in Deutschland und in der EU, so können Sie Ihre Marke jeweils in den einzelnen Ländern anmelden, oder aber durch einen einzigen Antrag bei der WIPO in ein internationales Register eintragen lassen. Der Antrag auf eine Internationale Registrierung Ihrer Marke ist bei einer deutschen Basismarke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München einzureichen. Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen, auf welchen Wegen und bei welchen Ämtern Sie Ihre Marke anmelden möchten, wir stehen Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.