Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Design / Muster anmelden in München
Jede natürliche Person, juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft kann ein deutsches Geschmacksmuster anmelden. Wenn Sie für das Design Ihres Produktes ein deutsches Geschmacksmuster anmelden möchten, übernehmen wir für Sie gerne sämtliche Schritte, die für die Anmeldung des von Ihnen entworfenen Designs notwendig sind. Ehe wir das Geschmacksmuster mit den notwendigen Formularen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München anmelden, beraten wir Sie gerne wie Sie den bestmöglichen Schutz für Ihr Design erhalten.
Dies ist auf dem schriftlichen oder telefonischen Wege möglich, wir freuen uns aber auch über Ihren Besuch in unserem Büro in München oder kommen auf Wunsch zu Ihnen oder Ihrem Unternehmen. Ehe wir das Muster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München anmelden, überprüfen wir auch gerne, ob das von Ihnen gewünschte Muster auch die sachlichen Schutzvoraussetzungen erfüllt, das heißt ob es Neuheit und Eigenart aufweist. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt in München führt keine solche Prüfung durch. Sind uns alle Angaben bekannt, u.a. wer meldet das Muster an, wie sieht das Muster aus, soll der Entwerfer bei der Anmeldung genannt werden, melden wir das Muster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München an.
Wenn Sie ein Muster beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden wollen, dürfen Sie auch nicht die Gebühren, die für die Anmeldung notwendig sind, außer Acht lassen. Die Anmeldegebühr für eine Einzelanmeldung beträgt derzeit 70,00 €. Ist Ihre Geschmacksmusteranmeldung eingereicht, so dauert es wenige Monate bis Ihr Muster eingetragen ist.
Wenn Sie Ihr Produktdesign als Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt in München anmelden und eintragen lassen, genießt Ihr Muster lediglich Schutz für Deutschland. Wollen Sie den Schutz für Ihr Muster auf die Europäische Union ausdehnen, so können Sie Ihr Muster jeweils in den einzelnen Ländern anmelden, oder aber durch einen einzigen Antrag bei der WIPO in ein internationales Register eintragen lassen. Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen, auf welchen Wegen und bei welchen Ämtern Sie Ihr Muster anmelden möchten, wir stehen Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
