Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
National - Deutschland
| 1. Anmeldung | |
| Anmeldegebühr bis zu zehn Patentansprüchen - Papierform | 60,00 € |
| Gebühr für jeden weiteren Patentanspruch - Papierform | 30,00 € |
| Anmeldegebühr bis zu zehn Patentansprüchen - online | 40,00 € |
| Gebühr für jeden weiteren Patentanspruch - online | 20,00 € |
| 2. Prüfungsverfahren | |
| Prüfungsantragsgebühr (ohne vorherige Recherche) | 350,00 € |
| Prüfungsantragsgebühr (Rechercheantrag bereits gestellt) | 150,00 € |
| 3. Einspruch | |
| Gebühr | 200,00 € |
| 4. Beschwerde | |
| Gebühr | 200,00 € |
| 5. Aufrechterhaltung | |
| Jahresgebühr für das dritte Patentjahr | 70,00 € |
| Jahresgebühr für das vierte Patentjahr | 70,00 € |
| Jahresgebühr für das fünfte Patentjahr | 90,00 € |
| Jahresgebühr für das sechste Patentjahr | 130,00 € |
