Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
EP - Europäisches Patent
1. Anmeldung
Gebühr (Anmeldung in Papierform) 200,00 €
Gebühr (Anmeldung online) 115,00 €
Benennungsgebühr für jeden benannten Vertragsstaat 95,00 €
Gebühr (Anmeldung in Papierform) 200,00 €
Gebühr (Anmeldung online) 115,00 €
Benennungsgebühr für jeden benannten Vertragsstaat 95,00 €
Benennungsgebühr für alle benannten Vertragsstaaten 555,00 €
2. Recherche
Recherchengebühr (Anmeldung nach 1. Juli 2005 eingereicht) 1.165,00 €
Recherchengebühr (Anmeldung vor 1. Juli 2005 eingereicht) 840,00 €
Recherchengebühr für eine internationale Recherche 1.875,00 €
3. Prüfung
Prüfungsgebühr (Anmeldung nach 1. Juli 2005 eingereicht) 1.555,00 €
Prüfungsgebühr (Anmeldung vor 1. Juli 2005 eingereicht) 1.730,00 €
Anspruchsgebühr (für den 16. bis 50. Patentanspruch) 225,00 €
Anspruchsgebühr (für den 51. und jeden weiteren Patentanspruch) 555,00 €
4. Erteilung
Erteilungsgebühr einschließlich Veröffentlichungsgebühr der Patentschrift 875,00 €
5. Aufrechterhaltung
Jahresgebühr für das dritte Patentjahr 445,00 €
Jahresgebühr für das vierte Patentjahr 555,00 €
Jahresgebühr für das fünfte Patentjahr 775,00 €
Jahresgebühr für das sechste Patentjahr 995,00 €
