Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Gemeinschaftsmarke
1. Anmeldung
Grundgebühr für eine Einzelmarke 1.050,00€
Klassengebühr (ab der vierten Klasse) 150,00 €
Grundgebühr für eine Kollektivmarke 1.800,00 €
2. Beschwerde
Beschwerdegebühr 800,00 €
3. Widerspruch
Gebühr zur Einlegung eines Widerspruchs 350,00 €
4. Verlängerung
Grundgebühr für eine Einzelmarke 1.500,00 €
Klassengebühr (ab der vierten Klasse) 400,00 €
Grundgebühr für eine Kollektivmarke 3.000,00 €
Grundgebühr für eine Einzelmarke 1.050,00€
Klassengebühr (ab der vierten Klasse) 150,00 €
Grundgebühr für eine Kollektivmarke 1.800,00 €
2. Beschwerde
Beschwerdegebühr 800,00 €
3. Widerspruch
Gebühr zur Einlegung eines Widerspruchs 350,00 €
4. Verlängerung
Grundgebühr für eine Einzelmarke 1.500,00 €
Klassengebühr (ab der vierten Klasse) 400,00 €
Grundgebühr für eine Kollektivmarke 3.000,00 €
