Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
EM - Geschmacksmuster
1. Anmeldung
Grundgebühr für eine Einzelanmeldung 230,00 €
Zusätzliche Gebühr für das zweite bis zehnte Muster 115,00 €
Zusätzliche Gebühr für das elfte und weitere Muster 50,00 €
Bekanntmachungsgebühr für eine Einzelanmeldung 120,00 €
Zusätzliche Bekanntmachungsgebühr für das zweite bis zehnte Muster 60,00 €
Zusätzliche Bekanntmachungsgebühr für das elfte und weitere Muster 30,00 €
Aufschiebungsgebühr für eine Einzelanmeldung 40,00 €
Zusätzliche Aufschiebungsgebühr für das zweite bis zehnte Muster 20,00 €
Zusätzliche Aufschiebungsgebühr für das elfte und weitere Muster 10,00 €
2. Aufrechterhaltung
Erste Verlängerungsgebühr (fünftes bis zehntes Schutzjahr) 90,00 €
Zweite Verlängerungsgebühr (elftes bis fünfzehntes Schutzjahr) 120,00 €
Dritte Verlängerungsgebühr (sechzehntes bis zwanzigstes Schutzjahr) 150,00 €
Vierte Verlängerungsgebühr (einundzwanzigstes bis fünfundzwanzigstes Schutzjahr) 180,00 €
Grundgebühr für eine Einzelanmeldung 230,00 €
Zusätzliche Gebühr für das zweite bis zehnte Muster 115,00 €
Zusätzliche Gebühr für das elfte und weitere Muster 50,00 €
Bekanntmachungsgebühr für eine Einzelanmeldung 120,00 €
Zusätzliche Bekanntmachungsgebühr für das zweite bis zehnte Muster 60,00 €
Zusätzliche Bekanntmachungsgebühr für das elfte und weitere Muster 30,00 €
Aufschiebungsgebühr für eine Einzelanmeldung 40,00 €
Zusätzliche Aufschiebungsgebühr für das zweite bis zehnte Muster 20,00 €
Zusätzliche Aufschiebungsgebühr für das elfte und weitere Muster 10,00 €
2. Aufrechterhaltung
Erste Verlängerungsgebühr (fünftes bis zehntes Schutzjahr) 90,00 €
Zweite Verlängerungsgebühr (elftes bis fünfzehntes Schutzjahr) 120,00 €
Dritte Verlängerungsgebühr (sechzehntes bis zwanzigstes Schutzjahr) 150,00 €
Vierte Verlängerungsgebühr (einundzwanzigstes bis fünfundzwanzigstes Schutzjahr) 180,00 €
