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10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation

Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.

Leahy-Smith America Invents Act

US-Präsident Barack Obama hat den Leahy-Smith America Invents Act am 16. September 2011 unterzeichnet. Damit wird nun die seit langem diskutierte Änderung des US-Patentrechts umgesetzt. Viele Änderungen werden erst 2012/2013 in Kraft treten, etwa wird das auch bisher vor allem in den USA angewandte "first-to-invent" Prinzip durch das weltweit dominierende "first-to-file" Prinzip ersetzt werden.

EM - Geschmacksmuster

1. Anmeldung

Grundgebühr für eine Einzelanmeldung                                                                                                            230,00 €

Zusätzliche Gebühr für das zweite bis zehnte Muster                                                                                      115,00 €

Zusätzliche Gebühr für das elfte und weitere Muster                                                                                         50,00 €


Bekanntmachungsgebühr für eine Einzelanmeldung                                                                                     120,00 €

Zusätzliche Bekanntmachungsgebühr für das zweite bis zehnte Muster                                                      60,00 €

Zusätzliche Bekanntmachungsgebühr für das elfte und weitere Muster                                                       30,00 €


Aufschiebungsgebühr  für eine Einzelanmeldung                                                                                              40,00 €

Zusätzliche Aufschiebungsgebühr für das zweite bis zehnte Muster                                                              20,00 €

Zusätzliche Aufschiebungsgebühr für das elfte und weitere Muster                                                               10,00 €



2. Aufrechterhaltung

Erste Verlängerungsgebühr (fünftes bis zehntes Schutzjahr)                                                                          90,00 €

Zweite Verlängerungsgebühr (elftes bis fünfzehntes Schutzjahr)                                                                 120,00 €

Dritte Verlängerungsgebühr (sechzehntes bis zwanzigstes Schutzjahr)                                                     150,00 €

Vierte Verlängerungsgebühr (einundzwanzigstes bis fünfundzwanzigstes Schutzjahr)                           180,00 €