Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Patent- und Rechtsanwälte Diehl & Partner München
Gebühren
Auf den folgenden Seiten finden Sie die von den zuständigen Ämtern festgesetzten Gebühren, die im Laufe der Erteilung oder Eintragung des jeweiligen gewerblichen Schutzrechtes erhoben werden.
Auf Anfrage lassen wir Ihnen gerne unsere Gebührentabelle zukommen.
