Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
EPÜ-Änderungen ab 1. April 2010
Der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation hat weitere Änderungen der Ausführungsordnung zum EPÜ beschlossen, die am 1. April 2010 in Kraft treten werden. Folgende wesentliche Neuerungen sind vorgesehen:
- Allgemein etwa 5% höhere Gebühren
- Einführung einer Frist für die Einreichung von Teilanmeldungen
* Frist für auf eigenen Wunsch des Anmelders eingereichte Teilanmeldungen
* Frist für Teilanmeldungen nach Beanstandung eines Mangels an Einheitlichkeit
* Übergangsbestimmungen
- Frühe Pflicht zur Beschränkung der Zahl von unabhängigen Ansprüchen derselben Kategorie auf einen
Anspruch
- Neue Möglichkeit der Angabe des Gegenstandes, der recherchiert werden soll
- Pflicht zur Einreichung einer Antwort auf den erweiterten europäischen Recherchenbericht
- Beschränkung des Zeitraumes für eine Änderung der Anmeldung auf eigenen Wunsch des Anmelders
- Pflicht zur detaillierten Angabe der Grundlage von Änderungen
- Neue Verpflichtung, eine Antwort auf den internationalen Recherchenbericht (ISR) und den vorläufigen
internationalen Prüfungsbericht (IPER) einzureichen, soferne das EPA die zuständige Behörde war, wie
auch auf den ergänzenden europäischen Recherchenbericht
Unser beigefügter Newsletter bietet tiefergehende Informationen zu den oben angeführten beachtenswerten Änderungen.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| EPOamend.pdf | 89.71 KB |
