Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Ein- und Zweibuchstabendomains sowie reine Zifferndomains in Deutschland (.de) zukünftig registrierbar
Das Deutsche Network Information Center (DENIC) erlaubt es, zukünftig ein- und zweistellige Second-Level-Domains registrieren zu lassen und schafft folglich Einschränkungen bei der Second-Level-Domainregistrierung weitgehend ab. Damit können zum Beispiel "ab.de" oder "z.de" registriert werden.
Registrierungen sollen bereits ab dem 23. Oktober 2009, 9 Uhr MESZ möglich sein, und die Registrierung verfährt gemäß dem bewährten Prinzip "First come, first serve".
