Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Nils Bürglen, LL.M. oec.
Rechtsanwalt Herr Bürglen ist Mitglied des Law Committee der European Communities Trade Mark Association (ECTA) und der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR). Ferner nimmt Herr Bürglen an der alljährlich stattfindenden Konferenz der International Trademark Association (INTA) teil. Herr Bürglen spricht Deutsch, Englisch und Französisch. |
