Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Dr. Martin Metzger
Dipl.-Ing. (Elektrotechnik)
Herr Dr. Metzger ist Mitglied der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP) und der Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle (FICPI). Herr Dr. Metzger spricht Deutsch und Englisch. |
