Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Dr. Elmar Hiltl
Dr. rer. nat (Chemie), Of Counsel Patentanwalt Dr. Elmar Hiltl promovierte im Fach Naturwissenschaften und ist zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Er arbeitet seit 1976 als Patentanwalt. Dr. Hiltl erlangte praktische Kenntnisse in der Industrie bei der Firma Schering AG Berlin bzw. deren Tocherfirmen in München, Portugal und Mexiko. Hierbei war er insbesondere im Bereich Industrieklebstoffe, Beschichtungen, Dichtungsmaterialien, Polyurethanschäume sowie deren Verwendung in Verbindung mit Metallen, Legierungen, Kunststoffmaterialien, Holz oder anderen natürlichen und synthetischen Materialien tätig. Dr. Hiltl's spezielle technische Sachgebiete sind anorganische und organische Chemie, chemische Verfahrenstechnik, Metallurgie, Biochemie, Pharmazie, Legierungen, Polymere, Kunststoffe, wärmebeständige Materialien, Photochemie, Krankenhaus- und Medizintechnik, Aerosoltechnik, Milch- und Nahrungsmitteltechnik, Landwirtschaftstechnik und Mechanik. Als Patentanwalt ist Dr. Hiltl hauptsächlich mit Einspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren sowie allen anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und Lizenzverträgen befasst. Dr. Hiltl spricht Deutsch, Englisch und Spanisch. |
