Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden. Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen ist über ein internationales Abkommen, das sogenannte "Nizzaer Markenabkommen" oder "Internationale Markenklassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" festgelegt. In einem 5-Jahres-Rhythmus wird diese Internationale Klassifikation überarbeitet.
Christian Menges
Dipl.-Ing. (Elektrotechnik)
Herr Christian Menges erlangte 1999 sein Diplom in Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität München. Die Schwerpunkte während des Studiums lagen im Bereich Mess- und Regelungstechnik, Computertechnik, Halbleitertechnik und Kernenergie. Im Rahmen seiner universitären Ausbildung absolvierte Herr Menges Praktika bei namhaften Unternehmen in Deutschland und in den USA. Seit 2003 ist Herr Menges als zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und als Patentanwalt mit dem Schwerpunkt auf Fahrzeugtechnik, Elektronik, Mechanik, Werkstoffkunde sowie Mess- und Regelungstechnik tätig. Die anwaltliche Tätigkeit von Herrn Menges umfasst sowohl das Anmeldeverfahren zur Erlangung von Schutzrechten (insbesondere Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster) als auch die Durchsetzung von Schutzrechten in Verletzungsverfahren. Auch mit Einspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren und der Abwehr von Ansprüchen aus vermeintlichen Schutzrechtsverletzungen ist Herr Menges betraut. Seit 2004 unterrichtet Herr Menges als Tutor Europäisches Patentrecht für das Centre for International Industrial Property Studies (CEIPI) der Universität Robert Schuman in Straßburg. Herr Menges ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und der Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle (FICPI). Herr Menges spricht Deutsch und Englisch, ist der Konversation im Italienischen mächtig und besitzt Grundkenntnisse der französischen Sprache. |

